Arbeiten in einem anderen EU-LandSuchen Sie Arbeit in einem anderen EU-Land? Dann können Sie u.a. folgendes Portal nutzen:Wie es mit der Arbeitserlaubnis für EU-Bürger in einem anderen EU-Land bestellt ist, erfahren Sie hier: Arbeiten in Deutschland für Bürger der SlowakeiBeachten Sie Punkt 2 auf der folgenden Website:Die volle Freizügigkeit für Bürger der Slowakei wird voraussichtlich erst 2011 hergestellt. |
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Aufenthaltsgenehmigung in der EU für EU-Bürger anderer StaatenDiese Richtlinien sind in der ganzen EU gleich und gelten für alle EU-Bürger. Egal, ob nun ein Slowake nach Deutschland geht oder umgekehrt. Die Aufenthaltsgenehmigung gilt prinzipiell für drei Monate ohne Visum. Wer länger bleiben will, braucht einen Aufenthaltstitel. Wer über ein Jahr bleiben will, muss eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Genaueres erfahren Sie hier:Beziehungen zwischen Deutschland und der SlowakeiUm die Ausweitung der Beziehungen zwischen Deutschland, der Slowakei und Tschechien bemüht sich dieBildungsabschlüsseDie Gültigkeit von Bildungsabschlüssen wird auf der Seite Anabin.de behandelt. Seit dem 12.12.2003 gibt es zwischen Deutschland und der Slowakei ein Abkommen über die Gegenseitige Anerkennung von Bildungsabschlüssen:Darin wird u.a. festgelegt, dass die allgemeine Hochschulreife (Abitur) beider Staaten in dem jeweils anderen Staat gültig ist. Ein- und AusreiseMit dem Beitritt zum Schengener Abkommen am 21.12.2007 gibt es an den Grenzen zur Slowakei keine Grenzkontrollen mehr. Die Grenzkontrollen finden dafür verstärkt an den EU-Außengrenzen statt, also z.B. an der Grenze zwischen der Slowakei und der Ukraine. Eine Besonderheit war hier zwischenzeitlich die Grenze zwischen der Slowakei und Tschechien: Die Grenzkontrollen hatten hier nur 14 Jahre Bestand. Vor 1993 gab es auf dem ehemaligen Staatsgebiet der Tschechoslowakei gar keine Grenze, seit 1993 wurden Absperrungen und ähnliches aufgebaut, um 2007 wieder niedergerissen zu werden. Mehr zur Ein- und Ausreise erfahren Sie auf der folgenden Seite:
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