Slowakei - politisches System
Die Slowakei ist ein demokratischer
Staat nach westlichem Muster mit Gewaltenteilung. Alle Bürger sind vor dem
Gesetz gleichgestellt, ohne Unterscheidung zwischen Nationalität, Religion,
politischer Gesinnung und Geschlecht. Ein Verfassungsgericht hütet die
Verfassung.
Der Präsident der Slowakei
Der Präsident ist das Staatsoberhaupt der Slowakischen Republik. Er ist im Gegensatz zu dem
Bundespräsidenten mit umfassenden Rechten ausgestattet und hat nicht nur
repräsentativen Charakter. Der Präsident ernennt den Ministerpräsidenten, die
Regierungsmitglieder und den Präsidenten des Verfassungsgerichts. Außerdem
beruft er Rektoren und Professoren der Hochschulen und ist Oberbefehlshaber des
Militärs.
Der Präsident wird seit 1999 vom Volk für fünf Jahre gewählt und kann nur dann mit
einer Dreifünftelmehrheit vom Parlament abgesetzt werden, wenn er dem
politischen System oder der territorialen Integrität der Slowakei Schaden
zufügt. Die Direktwahl des Präsidenten wurde durch eine Verfassungsänderung
ermöglicht, nachdem es 1998 zu schweren innenpolitischen Streitigkeiten
zwischen der Regierung
Mečiar und den Oppositionsparteien kam, da insgesamt 10 Versuche einer
Präsidentenwahl scheiterten und das Präsidentenamt lange vakant war.
Die Regierung der Slowakei
Die Regierung der Slowakei ist das höchste Organ der exekutiven Gewalt. Sie besteht
aus dem Ministerpräsidenten, mindestens einem Stellvertreter und den Ministern.
Der Ministerpräsident bestimmt die Zahl seiner Stellvertreter. Die Regierung
wird auf der Grundlage der Parlamentswahlen von einem Politiker gebildet, den
der Präsident bestimmt und der nicht der siegreichen Partei angehören muss.
Während der Amtszeit in der Regierung ruht das Abgeordnetenmandat der
Regierungsmitglieder im Parlament.
Der Nationalrat (Parlament) der Slowakei
Der Nationalrat billigt die Zusammensetzung der Regierung und kann einzelne
Mitglieder der Regierung oder die Regierung als Ganzes absetzen. Er ist das
verfassungs- und gesetzgebende Organ und kann Gesetzesänderungen mit
Dreifünftelmehrheit verabschieden. Der Nationalrat wählt alle Richter und legt
dem Präsidenten einen Vorschlag zur Ernennung des Generalstaatsanwaltes vor.
Ansonsten hat das slowakische Parlament ähnliche Befugnisse wie das
Bundesparlament. Das slowakische Parlament hat 150 Sitze. Wahlberechtigt sind
alle Bürger ab 18 Jahre, derzeit rund 3,5 Mio. Slowaken. Gewählt wird in
allgemeinen, direkten und demokratischen Wahlen im Verhältniswahlrecht. Das
passive Wahlrecht besitzt jeder Slowakei ab 21 Jahre. Die Ergebnisse der
Parlamentswahlen sind die Grundlage für die Bildung der Regierung. Das
Parlament wird für vier Jahre gewählt.
Politologen sehen in der Tatsache, dass das Misstrauensvotum einer einfachen
parlamentarischen Mehrheit einen Minister zum Rücktritt zwingen kann, die
Ursache für eine latente Instabilität des politischen Systems. So werde der
Opposition die Möglichkeit gegeben, durch den Sturz einzelner Minister die
gesamte Regierung ins Wanken zu bringen. Das Gerangel um Finanzminister Ivan
Mikloš zu Beginn des Jahres 2004 zeigt die Anfälligkeit des slowakischen
Systems.
Letzte Änderung: 12.4.2004