Einreise in die Slowakei
Pass- und Einreisebestimmungen
Seit 21.12.2007 gibt es zwischen der Slowakei und den übrigen
Staaten des
Schengener
Abkommens, also an den Grenzen zwischen der Slowakei mit
Polen, Tschechien, Österreich und Ungarn keine Grenzkontrollen mehr. An den Grenzen zur Ukraine ist dagegen mit verschärften Kontrollen
zu rechnen. Seit Ende März 2008 entfielen auch die Kontrollen an den Flughäfen.
Seit 13.10.2006 gelten die folgenden Bestimmungen: Zur Einreise in die Slowakei benötigen
EU-Bürger für einen maximal 90 Tage dauernden Aufenthalt einen Reisepass oder einen
Personalausweis, der während der gesamten Aufenthaltsdauer gültig ist.
Innerhalb von drei Werktagen muss sich der Reisende bei der örtlich zuständigen
Polizeidienststelle melden, um den Beginn, den Ort und die voraussichtliche
Dauer des Aufenthaltes anzugeben. Dies gilt, sofern die Meldepflicht nicht dem
Vermieter oder Unterkunftsgebenden obliegt (z.B. Hotel). Diese Bestimmungen
sind auch unabhängig von den nicht mehr bestehenden Grenzkontrollen.
Bei längeren Aufenthalten (länger als 90 Tage) muss sich der Reisende auf
jeden Fall persönlich bei der örtlichen Polizeidienststelle melden. Dort benötigt
der Reisende dann ein gültiges Reisedokument, eine Bestätigung über die
Unterkunftsgewährleistung sowie 3 Fotografien. Innerhalb von 30 Tagen nach der
Anmeldung bekommt der Reisende eine Identifikationskarte mit Foto ausgehändigt.
Das Dokument über den ständigen Aufenthalt gilt zunächst 5 Jahre. Nach Ablauf
dieser Frist stellt die Polizeidienststelle ein neues Dokument aus, das dann 10
Jahre gültig ist. Personen, die sich längerfristig (über 90 Tage) in der
Slowakei aufgehalten haben, müssen die Beendigung des ständigen Aufenthaltes
schriftlich der zuständigen Polizeidienststelle melden.
Nicht-EU-Bürger benötigen unter Umständen ein Visum. In der
Regel genügt ein Visum, das von einem der Schengen-Staaten ausgestellt wurde
oder eine Aufenthaltserlaubnis von einem Staat des Europäischen
Wirtschaftsraums (EWR). Alle hier nicht genannten Fälle und weitere Hinweise
entnehmen Sie bitte den Seiten der
Slowakischen
Botschaft.
Auto-Papiere
Neben Führerschein und Fahrzeugschein ist die Mitnahme der
grünen Versicherungskarte erforderlich, da diese bei Schadensfällen verlangt
wird. Fahrer von
Dienst-Kraftfahrzeugen benötigen eine Ermächtigung des Halters. Achtung bei
Karosserieschäden: Sollten Sie in der Slowakei in einen Unfall verwickelt
werden, so lassen Sie sich an der Unfallstelle von der Polizei eine
Schadensbestätigung ausstellen. Weist Ihr Fahrzeug bereits vor der Einreise
sichtbare Schäden an der Karosserie auf, so lassen Sie sich diese bei der
Einreise an der Grenze bestätigen. Bei der Ausreise müssen Sie die
Bestätigung gegebenenfalls wieder vorlegen.
Die Slowakei ist wegen internationaler Abkommen verpflichtet, alle gängigen
deutschen Führerscheine anzuerkennen. Dazu gehören auch die Führerscheine aus
der ehemaligen DDR. Wer sicher gehen will, kann zur Vermeidung von Problemen,
Führerscheine, die älter sind als der rosa EU-Führerschein (Ende der 80er
Jahre) gegen neue nationale Führerscheine austauschen oder einen
internationalen Führerschein mitführen.
Autobahn-Vignette
Autobahnen (mit «D» gekennzeichnet) und Schnellstraßen
(«R») dürfen in der Regel nur mit Vignette befahren werden. Die Autobahn-Vignette erhalten Sie an der Grenze, an grenznahen Tankstellen in
Bratislava oder an den Mautstrecken und in Postämtern (siehe auch
«Preise für
Vignetten»).
Bargeldein- und -ausfuhr
Die Landeswährung darf unbegrenzt eingeführt werden. Ab 5.000 Euro muss die
eingeführte Menge deklariert werden. Die Ausfuhr ist bis zur deklarierten Menge
gestattet. Bei Fremdwährung gelten die gleichen Bestimmungen.
Zollbestimmungen
Die Slowakei ist seit dem 1.5.2004 Mitglied der Europäischen Union. Damit
gelten für Ein- und Ausreise weitgehend gleiche Zoll-Bestimmungen wie für die
alten EU-Staaten. Die Zollkontrollen an der Grenze entfallen mit dem EU-Beitritt
weitgehend, mit dem Beitritt zum Schengener Abkommen entfallen auch die
Grenzkontrollen. Zollkontrollen sind aber weiterhin überall im Land möglich.
Besonders im grenznahen Bereich muss - wie überall in der EU - mit mobilen
Kontrollen gerechnet werden.
Zudem sind einige Ausnahmen von der Zollfreiheit zu beachten.
Beispielsweise der
Reimport von Neuwagen bis 6000 km Fahrleistung. Beim Neuwagenkauf bezahlt der
Käufer die Steuern im Bestimmungsland, also dort, wo der Wagen gefahren wird.
Ab 1. Januar 2009 entfallen die bisherigen Beschränkungen beim Warenverkehr
(200 Zigaretten etc.). Zu beachten ist, dass verbrauchssteuerpflichtige Waren wie Tabak oder
Spirituosen auch innerhalb der EU nur beschränkt eingeführt werden dürfen.
Die EU-Beschränkungen:
- 800 Zigaretten oder 400 Zigarillos oder 200 Zigarren oder
1 kg Rauchtabak
- 10 Liter Spirituosen und
- 20 Liter Mixgetränke und
- 90 Liter Wein (davon max. 60 Liter Sekt) und
- 110 Liter Bier und
- 10 kg Kaffee
Bei größeren Mengen muss der private Gebrauch nachgewiesen werden.
Bei Kraftstoffen gilt folgende Regelung: Es darf der Tankinhalt des Fahrzeugs
plus ein Reservekanister bis 20 Liter Menge ausgeführt bzw. in andere
EU-Staaten mitgenommen werden.
Für die gewerbliche Einfuhr gelten besondere Bestimmungen. In der Regel ist die
Ware beim Finanzamt oder dem Hauptzollamt anzumelden und zu versteuern.
Keine Einschränkungen für kurzfristige Aufenthalte von bis zu 3 Monaten. Bei
Antrag auf eine Daueraufenthaltsgenehmigung (mehr als 3 Monate) müssen
Ausländer nachweisen, dass sie an keiner ansteckenden Krankheit leiden. Weitere
Information finden Sie auf
www.aidsnet.ch.
Wichtiger Hinweis
Die oben aufgeführten Bestimmungen können
sich kurzfristig ändern. Trotz sorgfältiger Recherche der obigen
Informationen kann es daher zu Abweichungen kommen. Aktuellste Hinweise erhalten
Sie direkt bei der Slowakischen Botschaft.
Letzte Änderung: 29.12.2008