Hallo,
mein Freund aus der Slowakei möchte nach Deutschland kommen, um hier zu arbeiten und zu leben.
Soweit ich das gelesen habe, braucht er keine Freizügigkeitsbescheinigung, aber was braucht er eigentlich? Oder in welcher Reihenfolge geht man das am besten an?
Sollte er sich sein Abiturszeugnis übersetzen und anerkennen lassen? Was ist mit Krankenversicherung? Kann er hier einfach ein Bankkonto eröffnen?
Unterkommen würde er erstmal bei mir, und dann, soweit möglich, in einer WG, da er sich ohne Schufa usw. vermutlich schwer eine Wohnung anmieten kann. Ich studiere noch und habe nur ein Zimmer, mein Vater bürgt, größere Wohnung anmieten kann ich erstmal vergessen.
Wenn er sich hier einen Job sucht, muss er dann zur Arbeitsagentur? Oder kann er auch direkt zu potentiellen Arbeitgebern? Was für Unterlagen braucht er da? Reicht als Anschrift eine vorläufige Adresse (bei mir?)
Wenn er zu arbeiten anfängt, sollte er vermutlich ein deutsches Bankkonto und eine Adresse haben, hm? Ich weiß nicht so recht, wie genau wir das am besten angehen und was für Unterlagen er mitbringen muss. Kann mir da jemand helfen?
LG,
Mikrowelle
Von Slowakei nach D einwandern
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Re: Von Slowakei nach D einwandern
Zeugnise sollte er sich auf jeden Fall übersetzen und begläubigen lassen. Anmelden kann er sich bei dir, dann nach eine Weile (ca. 6 Monate), wird er von der Behörde vorgeladen und es wird überprüft, ob er Einkommen hat, bzw. wovon er lebt.
Sozialversicherung ist auch in Deutschland gültig, sein eventuelle Arbeitgeber, sollte ihn dann bei deutsche Sozialversicherungskasse anmelden.
Agentur zu Arbeitsuche braucht er keine.
Bankkonto und Adresse braucht er schon, nehme ich stark an.
Reihenfolge: Meldezettel, Zeugnise übersetzen, Arbeit, Sozialversicherung (deutsche, slowakische sollte er dann kündigen), Niederlassungsbewilligung.
Für die richtigkeit der Angaben übernehme ich keine Gewähr.
Sozialversicherung ist auch in Deutschland gültig, sein eventuelle Arbeitgeber, sollte ihn dann bei deutsche Sozialversicherungskasse anmelden.
Agentur zu Arbeitsuche braucht er keine.
Bankkonto und Adresse braucht er schon, nehme ich stark an.
Reihenfolge: Meldezettel, Zeugnise übersetzen, Arbeit, Sozialversicherung (deutsche, slowakische sollte er dann kündigen), Niederlassungsbewilligung.
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Re: Von Slowakei nach D einwandern
Danke für deine Antwort. Die Zeugnisse muss man in D beglaubigen lassen, oder? Weißt du, wo? Oder wo ich herausfinden kann, was die Anforderungen sind? Dann könnte er sie mir ja schon mal schicken und ich versuche, die beglaubigen zu lassen, damit das alles schneller geht.
Die Niederlassungsbewilligung verstehe ich nicht. Ich lese überall, dass Angehörige der EU Staaten sich in D aufhalten können, wie sie lustig sind, seit 2011 auch aus der Slowakei, solange sie über Krankenversicherung, Arbeit und Personalausweis verfügen.
Die Niederlassungsbewilligung verstehe ich nicht. Ich lese überall, dass Angehörige der EU Staaten sich in D aufhalten können, wie sie lustig sind, seit 2011 auch aus der Slowakei, solange sie über Krankenversicherung, Arbeit und Personalausweis verfügen.
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Re: Von Slowakei nach D einwandern
Hallo,
ich glaube, Dokumente beglaubigen lassen kann man überall, in der EU, und bei der Niederlassungbewilligung geht es eben darum, ob er Krankenversicherung, Arbeit und Wohnsitz hat. Also wenn hat, gibt es kein Problem.
ich glaube, Dokumente beglaubigen lassen kann man überall, in der EU, und bei der Niederlassungbewilligung geht es eben darum, ob er Krankenversicherung, Arbeit und Wohnsitz hat. Also wenn hat, gibt es kein Problem.
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Re: Von Slowakei nach D einwandern
Hallo!
Meine Freundin kommt aus der Slowakei und hat jetzt hier in Deutschland den Wohnsitz angemeldet.
Muss Sie Ihre bisherige Adresse in der Slowakei Abmelden oder geht das Automatisch durch die Anmeldung in Deutschland?
Danke für euere Hilfe
Meine Freundin kommt aus der Slowakei und hat jetzt hier in Deutschland den Wohnsitz angemeldet.
Muss Sie Ihre bisherige Adresse in der Slowakei Abmelden oder geht das Automatisch durch die Anmeldung in Deutschland?
Danke für euere Hilfe
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Re: Von Slowakei nach D einwandern
Ich würd der Ordnung halber einfach Bescheid geben und mich abmelden, bevor ich mich woanders anmelde. Oder bleibt dann der Sitz in der Slowakei ein Zweitwohnsitz?
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Re: Von Slowakei nach D einwandern
Weiß jemand, wie es mit einem Führungszeugnis aussieht?
Manche Jobs benötigen ja eins. Kann er das hier anfordern? Diese Seite http://www.cic.gc.ca/english/informatio ... ermany.asp sagt, man kann es auch als Ausländer in Bonn beantragen.
Oder muss er das in der Slowakei beantragen und übersetzen lassen?
LG,
Mikrowelle
Manche Jobs benötigen ja eins. Kann er das hier anfordern? Diese Seite http://www.cic.gc.ca/english/informatio ... ermany.asp sagt, man kann es auch als Ausländer in Bonn beantragen.
Oder muss er das in der Slowakei beantragen und übersetzen lassen?
LG,
Mikrowelle
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Re: Von Slowakei nach D einwandern
Weiss nicht ob er ein Führungszeugnis braucht oder nicht...
für den Fall ja ---> beantragen im heimatland, vermutlich mit Apostille, übersetzen lassen und eventuell wieder Apostille...
für den Fall ja ---> beantragen im heimatland, vermutlich mit Apostille, übersetzen lassen und eventuell wieder Apostille...
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Re: Von Slowakei nach D einwandern
ist zwar schon eine Weile her dieser Thread aber ich gebe trotzdem mal meinen Senf noch dazu, falls sich nochmal später jemand dafür interessieren sollte.
Viele Dinge die hier (und auch in zahlreichen anderen Threads) immer wieder gefragt werden, sind in den Verträgen und Richtlinien der EU geregelt und daran sind die einzelnen Mitgliedsstaaten gebunden.
So muss z.B. beim Umzug in einen andere EU Mitgliedsstaat der bisherige Wohnsitz nicht zwingend abgemeldet werden. Innerhalb der EU kann man soviele Wohnsitze haben wie man möchte. Der Hauptwohnsitz, an dem man dann auch steuerlich und versicherungstechnisch gemeldet sein muss, ist derjenige Wohnsitz an dem man sich mehr als die Hälfte des Jahres aufhält, bzw. seinen Lebensmittelpunkt hat (Familie, Arbeit usw.). Doppelversteuerungen (und ich vermute auch Doppelversicherungen) sind in der EU nicht zulässig.
Viele Dinge die hier (und auch in zahlreichen anderen Threads) immer wieder gefragt werden, sind in den Verträgen und Richtlinien der EU geregelt und daran sind die einzelnen Mitgliedsstaaten gebunden.
So muss z.B. beim Umzug in einen andere EU Mitgliedsstaat der bisherige Wohnsitz nicht zwingend abgemeldet werden. Innerhalb der EU kann man soviele Wohnsitze haben wie man möchte. Der Hauptwohnsitz, an dem man dann auch steuerlich und versicherungstechnisch gemeldet sein muss, ist derjenige Wohnsitz an dem man sich mehr als die Hälfte des Jahres aufhält, bzw. seinen Lebensmittelpunkt hat (Familie, Arbeit usw.). Doppelversteuerungen (und ich vermute auch Doppelversicherungen) sind in der EU nicht zulässig.
https://www.dlazba.sk
wohne seit 1985 in Banská Bystrica und komme aus Chemnitz (Sachsen)
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