Slovakische Staatsbürgerschaft für ein Baby, EILT!

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Tmaus89
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Slovakische Staatsbürgerschaft für ein Baby, EILT!

Ungelesener Beitrag von Tmaus89 »

Hallo,

ich habe mich gerade hier bei Euch angemeldet und hoffe hier ein paar Slovakei Experten zu finden, die mir weiterhelfen könne. Es ist sehr dringend.

Ich (Deutscher) habe seit April 2014 ein Kind (geboren in Deutschland, Staatsangehörigkeit deutsch) mit einer Slovakin (lebt seint 8 Jahren in Deutschland, slovakische Staatsbürgerin).

Meine Exfreundin möchte die slovakische Staatsangehörigkeit für das Baby beantragen (bzw. sagt sie hat es gemacht). Kann sie das ohne meine Zustimmung? Ich bin als Vater in der Geburtsurkunde eingetragen. Das Kind lebt in Deutschland und ist hier geboren, ist sowas dann überhaupt möglich? Sie möchte Geld für das Kind von Deutschland und der Slovakei bekommen usw.

Und was hätte das Kind dann für Rechte/Ansprüche in der Slovakei? Ich habe Angst, das sie mit dem Kind dann in der Slovakei lebt bzw. dass dort ein Rechtsstreit des Kindes wegen geführt wird und ich dann aufgeschmissen bin.

Es ist sehr dringend, wäre super wenn mir jemand helfen kann!

Grüße

Markus
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Re: Slovakische Staatsbürgerschaft für ein Baby, EILT!

Ungelesener Beitrag von Markus »

Natürlich kann deine Freundin oder Ex-freundin die slowakische Staatangehörigkeit für das Kind beantragen! Genau genommen: beantragen muss man das gar nicht, da das Abstammungsprinzip gilt:

Bei der Geburt eines Kindes entscheidet die Staatsangehörigkeit der Eltern über die Staatsangehörigkeit des Kindes: Wenn mindestens ein Elternteil die Staatsangehörigkeit des entsprechenden Landes besitzt, erwirbt sie auch das Kind.

Es muss meiner Einschätzung nach lediglich die Geburtsurkunde übersetzt mit Apostille eingereicht werden und das Kind dann in der Slowakei regstriert werden.
Ob das Deiner Zustimmung bedarf glaube ich nicht, aber ich bin kein Anwalt oder ähnliches.

Geld aus Deutschland und der Slowakei zu erhalten funktioniert natürlich nicht so einfach! Um Geld in der Slowakei zu erhalten muss es beantragt werden über E401„Familienstandsbescheinigung für die Gewährung von Familienleistungen" als auch E411"Anspruch auf Familienleistungen in mehreren Mitgliedstaaten"....
Aber die Leistungen werden dann in der Regel wohl auch miteinander verechnet, so dass ich mir nicht vorstellen kann, dass es was bringt!

Gruss
Markus

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