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Zulassungsbescheinigung Teil I

Verfasst: Di 9. Jun 2020, 12:51
von evilinalauter
Hallo liebe Forummitglieder,

ich hoffe, Sie können mir helfen. Es geht um Folgendes. Ich habe im Jahr 2018 einen kleinen LKW aus der Slowakei gekauft und diesen nach Deutschland importiert. Dieser Wagen haben wir liebevoll zum Food Truck umgebaut und bis heute auf einem privaten Parkplatz benutzt. Der Wagen war nicht zugelassen. Aus der Slowakei haben wir nur einen Fahrzeugbrief bekommen. Also Zulassungsbescheinigung Teil II. Ich möchte den Wagen jetzt zulassen. TÜV ist hier gemacht, Versicherung auch. Leider möchte aber die Zulassungsstelle die osvedčenie o evidencii I haben. Der Autohändler hat mir gesagt, dass ich nach dem Kauf damals 30 Tage Zeit hatte den Wagen neu anzumelden um die osvedčenie o evidencii I zu bekommen. Jetzt hätte ich Pech und möchte mir nicht weiter helfen. Was meint er? Ich musste den Wagen wieder in der Slowakei anmelden? Die Zulassungsstelle akzeptiert hier diese Erklärung. Die wollen aber Belege. Ein Gesetz? Ich finde solche Informationen auf Deutsch oder English kaum. Was mache ich jetzt? Den Wagen kann ich nicht gegen die Wand fahren. Ich hoffe, jemand hier könnte mit Tipp helfen. Vielen lieben Dank im Voraus!

Re: Zulassungsbescheinigung Teil I

Verfasst: Mi 16. Sep 2020, 21:59
von js1
Tja, ohne diese "osvedčenie o evidencii" wirst Du wohl das Fahrzeug in der EU nirgends wo anmelden können. Denn das sind ja die eigentlich wichtigen Papiere über die Zulassung und den Eigentümer des Fahrzeugs.
Genau genommen hast Du das Fahrzeug garnicht nach Deutschland importiert. Dazu hättest Du es nämlich in der Slowakei aus der Evidenzion abmelden müssen. Jetzt könnte es sogar passieren dass Du in der Slowakei die Versicherung nebst einer Strafe nachzahlen musst.
Bei solchen Dingen sollte man sich schon vorher genau erkundigen. Auch wenn wir alle unter dem Dach der EU leben gibt es Regeln die man eben beachten muss.