Jobben von SKlern in DE

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andrejka
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Jobben von SKlern in DE

Ungelesener Beitrag von andrejka »

Meine Freundin aus SK hat Interesse, während der (Semester-)Ferien in Deutschland zu jobben:

1. um die Sprache besser zu lernen
2. um Geld zu verdienen

Hat jemand von euch Erfahrung mit den Formalitäten?
Meines Wissens braucht man eine Arbeitserlaubnis. Wie bekommt man die?
Wo kann/ muss man sich hinwenden (welche Behörde)?

Bin für jeden Tipp dankbar!

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rudi50
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Ungelesener Beitrag von rudi50 »

Hallo was studiert deine freundin? wenn sie Chemie oder Biologie macht soll sie sich mal bei der Bayer AG Leverkusen erkundigen wie ich noch dort war haten wir im sommer einige 100 werkstudenten .ich kann leider nicht mehr tun bin aus dem unternehmen ausgeschieden viel glück.


gruß rudi
Zuletzt geändert von rudi50 am Mo 26. Feb 2007, 19:26, insgesamt 1-mal geändert.
Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten
Ich mach keine rächtschraibfeler ich bin nur ein par rächtschraibräformen voraus!
Wohne seit 2003 hier in der schönen Slowakei und geniesse die ruhe auf meinem Hof

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andrejka
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Ungelesener Beitrag von andrejka »

Hallo Rudi !
Danke für Deine "Glück"-Wünsche ;) . Meine Freundin hat die "obchodna" gemacht, danach keine Stelle bekommen und macht jetzt eine einjährige Zusatzbildung (Wirtschaft mit Deutsch). Einen Job würde ich wahrscheinlich finden und zwar so, dass sie bei mir (kostenlos) wohnen könnte und auch Fahrgelegenheit und so hätte. Aber ich kenne mich mit der deutschen Bürokratie überhaupt nicht aus! Optimal wäre natürlich ein Job, der zu ihrer Ausbildung passt. Aber für sie ist es nicht zwingend. Sie würde auch "Päckchen packen" oder "Teller waschen" :)

Aber egal wie, wir müssten halt eben die rechtlichen Voraussetzungen kennen.

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Armin
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Re: Jobben von SKlern in DE

Ungelesener Beitrag von Armin »

andrejka hat geschrieben:Meine Freundin aus SK hat Interesse, während der (Semester-)Ferien in Deutschland zu jobben:

1. um die Sprache besser zu lernen
2. um Geld zu verdienen

Hat jemand von euch Erfahrung mit den Formalitäten?
Meines Wissens braucht man eine Arbeitserlaubnis. Wie bekommt man die?
Wo kann/ muss man sich hinwenden (welche Behörde)?

Bin für jeden Tipp dankbar!

Hallo andrejka,

es ist richtig, dass deine Freundin eine Arbeitserlaubnis braucht. Außerdem eine Aufenthaltserlaubnis. Zuständige Stellen sind die Bundesagentur für Arbeit und die Ausländerbehörde. Für Arbeitnehmer aus den neuen EU-Ländern gelten Übergangsregelungen für den freien Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Die Einschränkungen können je nach Art des Jobs differieren.

Gruß
Armin

Jan
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Ungelesener Beitrag von Jan »

Hallo Armin,

ich glaube nicht, dass man in Deutschland als SKler(in) tatsächlich eine "Aufenthaltsgenehmigung" braucht, wenn die Dauer des Aufenthalts einen bestimmten Zeitraum nicht übersteigt. In der Slowakei sind dies 3 Monate. Danach muss man sich registrieren (nicht um eine Genehmigung ersuchen). Da solche Regelungen binational meist wechselseitig wirksam sind, glaube ich nicht, dass es in Deutschland anders läuft.
Wie Du schon schreibst, gibt es für den Arbeitsmarkt Sonderregelungen. Für Studenten dürfte es aber auch hier Ausnahmen geben.
Prinzipiell wäre mein erster Ansprechpartner die Deutsche Botschaft in BA. Im Gegensatz zu einem Großteil des deutschen Amtsschimmels wissen die wenigstens, wo die Slowakei liegt. :lol:

Jan
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Ungelesener Beitrag von Jan »

...und Andrejka,

ich würde aber schon versuchen, etwas zu bekommen, das sinnvoll zur Ausbildung Deiner Freundin passt. Mein Vorschlag wäre, sich an Institutionen bzw. Firmen zu wenden, die sich in ihrem Fokus auf Zentral-/ Osteuropa konzentrieren. Das können Stiftungen sein (beispielsweise die Boschstiftung), Unternehmensberatungen oder größere Firmen. Eventuell kann Dir auch ein Studentenwerk weiterhelfen bzw. die Slawistik-Lehrstühle. Auch schon mal an Slowakischunterricht gedacht?

LG
Jan

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Armin
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Ungelesener Beitrag von Armin »

Jan hat geschrieben:Hallo Armin,

ich glaube nicht, dass man in Deutschland als SKler(in) tatsächlich eine "Aufenthaltsgenehmigung" braucht, wenn die Dauer des Aufenthalts einen bestimmten Zeitraum nicht übersteigt. In der Slowakei sind dies 3 Monate. Danach muss man sich registrieren (nicht um eine Genehmigung ersuchen). Da solche Regelungen binational meist wechselseitig wirksam sind, glaube ich nicht, dass es in Deutschland anders läuft.
Hallo Jan,

es bleibt dir unbenommen, das nicht zu glauben, aber es ist so. :roll:
Für EU-Bürger gibt es zwar keine Einschränkungen für den Aufenthalt und die Arbeitserlaubnis (man spricht von der Niederlassungsfreiheit innerhalb der EU). Eine Aufenthaltserlaubnis muss aber aus formalen Gründen beantragt werden, wenn man in Deutschland arbeiten will. Ob das in der Slowakei anders ist, kann ich nicht beurteilen. Es könnte aber sein, dass es genauso ist. Auch hierzulande wissen nur die wenigsten Leute, dass fremde EU-Bürger für die Arbeitsaufnahme eine formale Aufenthaltsgenehmigung brauchen. Es ist nämlich ein Unterschied, ob ich nur in Urlaub fahre, oder in dem anderen Land arbeiten will. Zudem bestehen Sperrklauseln für die neuen EU-Länder, was den Zutritt zum Arbeitsmarkt der alten EU-Länder betrifft.
Dies sind alles Fakten, wir brauchen also nicht zu spekulieren. ;) Für Studierende gelten übrigens wieder andere Richtlinien, aber das war hier ja nicht das Thema.
Jan hat geschrieben:Prinzipiell wäre mein erster Ansprechpartner die Deutsche Botschaft in BA.
Da andrejka in Deutschland wohnt, ist es für sie vermutlich einfacher, sich vor Ort zu informieren. :whisper:

Hier noch eine Quelle:
http://www.stepstone.de/home_fs.cfm?con ... hland.html

Jan
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Ungelesener Beitrag von Jan »

Hallo Armin,

dann wird es so sein, wie Du sagst. Das mit den binationalen Abkommen wurde mir halt in der deutschen Botschaft vor ca. eineinhalb Jahren so erklärt.
Auf ihr jetziges Studentinnendasein schloss ich, weil Andrejka etwas von Semesterferien schrieb.

Gruß,
Jan

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Armin
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Ungelesener Beitrag von Armin »

Jan hat geschrieben:Das mit den binationalen Abkommen wurde mir halt in der deutschen Botschaft vor ca. eineinhalb Jahren so erklärt.
Auf ihr jetziges Studentinnendasein schloss ich, weil Andrejka etwas von Semesterferien schrieb.

Gruß,
Jan
Hallo Jan,

kein Problem. Im Punkt "binationale Abkommen" hast du sicher Recht.
Die Formalie mit der Aufenthaltsgenehmigung kenne ich aber schon von früher. Ein Freund von mir hatte eine Spanierin geheiratet, die ebenfalls eine formelle Aufenthaltsgenehmigung brauchte, um hier zu arbeiten. Damals hatte mich das auch überrascht. ;)
Na gut, sie hätte nach einiger Zeit sowieso eine Aufenthaltsgenehmigung gebraucht...

Gruß
Armin

js1
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Ungelesener Beitrag von js1 »

Steht im Übrigen alles genau auf den Seiten der EU.
In Deutsch:
http://ec.europa.eu/youreurope/nav/en/c ... ex_de.html
oder auch in Slowakisch:
http://ec.europa.eu/youreurope/nav/en/c ... ex_sk.html
https://www.dlazba.sk
wohne seit 1985 in Banská Bystrica und komme aus Chemnitz (Sachsen)

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