slowakischer Doktorgrad PhDr.

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Ted

Re: Udo hat recht

Ungelesener Beitrag von Ted »

Matthias hat geschrieben:Hallo zusammen,

ich habe auch an der Comenius-Universität ordentlich promoviert und damit den Titel "PhDr." erlangt. Zulassungsvoraussetzung war übrigens ein absolviertes Universitätsstudium, in meinem Fall das BWL-Studium an der Universität- Hamburg.
Den "PhDr." konnte ich problemlos als "Dr." in meine Ausweispapiere eintragen lassen.

Guckt mal unter http://www.uniba.sk.

Es geht auch problemlos ohne Promotionsberater.

Gruß

Matthias
:)

Hallo Matthias,

wie hast Du es geschafft ohne Promotionsberater wie ... dort zu promovieren?? Kann man sich da einfach anmelden ? Wenn Ja, wie sind dann die Kosten vor Ort ? Braucht man eine Differenzprüfung als FH-Absolvent ?

Bitte um kurze Info. Danke. Ted

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Udo
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slowakischer PhDr. aktuelle Rechtlage

Ungelesener Beitrag von Udo »

Zusammenfassung zum slowakischen PhDr.

Wenn ich nun das Forum verlasse, möchte ich eine Zusammenfassung meiner Erfahrungen mit dem slowakischen PhDr., speziell in Hessen, wiedergeben.

1. rechtliche Situation

Es gibt ein Deutsch-Slowakisches Abkommen (unter http://www.anabin.de herrunterladbar). Das Abkommen ist vor dem EU-Beitritt der Slowakei in Kraft getreten und bestimmt, dass der PhDr. als PhDr. mit Herkunftsangabe zu führen ist.
Dies ist allerdings mit dem EU-Beitritt hinfällig. EU-Titel dürfen ohne Herkunftsangabe geführt werden! Dies ist wichtig, denn die Passämter tragen nur Doktorgrade ein, die ohne Herkunftsangabe geführt werden dürfen.

Weiterhin gibt es in Art. 7 eine Vergleichstabelle mit deutschen Abschlüssen und dort findet man unter der „Magisterebene“ die slowakischen medizinischen Doktorgrade MUDr. Und MVDr. aufgeführt. Bei diesen Doktorgraden handelt es sich um s.g. Berufsdoktorate, d.h. Abschlüsse die mit Ende des Studiums ohne weitere Promotionsleistungen verliehen werden.

Unter der Ebene „Doktor“ findet man nur den PHD.

Die slowakischen Doktorgrade PhDr., JUDr., RNDr. usw. fehlen gänzlich in der Vergleichtabelle, was die zuständigen Länder-Wissenschaftsministerien unterschiedlich auslegen!

In Art. 4 steht, dass eine deutsche Uni über die Anerkennung oder erweiterung der slowakischen Doktorarbeit entscheiden kann! Hierauf komme ich noch zurück.

Was nun die Führung ausländischer akademischer Grade betrifft, ist die frühere „Führungsgenehmigung“ durch die zuständigen Länder-Wissenschaftsministerien weggefallen.

Maßgeblich sind die Regelungen der Hochschulgesetze der jeweiligen Bundesländer.


2. Folgen aus dieser Situation

Seit 2001 gibt es einen gemeinsamen Beschluss der Kultusminister-Konferenz (KMK) der Länder ( unter http://www.anabin.de herunterladbar ), nachdem ausländische (EU) Doktorgrade, die in einem wissenschaftlichen Promotionsverfahren an einer ordentliche Universität erlagt wurden, auch als „Dr.“ geführt werden dürfen.

Einige Bundesländer haben diesen Beschluss umgesetzt (z.B. Sachsen, Saarland, Berlin, Brandenburg), andere planen die Umsetzung in 2006 (Bayern, Hessen).

Dies führt dazu, dass mich das hess. Wissenschaftsministerium wegen Verstoß gegen § 132a StGB (Titelmißbrauch) bei der Staatsanwaltschaft angezeigt hat.
Was in anderen Bundesländern legal ist, ist nach Auffassung der Hessen ein Straftatbestand!

Spannend wird die Sache, wenn man das hess. Hochschulgesetz (§29) hierzu liest. Dort wird auch von der im Verleihungsland „üblichen“ Abkürzung gesprochen. Also ein Gesetz eines Bundeslandes nimmt Bezug auf Regelungen eines Drittlandes und starfrechtliche Regelungen eines Bundesgesetzes und dies in einer Situation, in der andere Bundesländer gerade die Rechtmäßigkeit der Führung des slowakischen PhDr. Als Dr. ausdrücklich bestätigen und es einen gemeinsamen Beschluss aller Länder-Kultusminister gibt!

Auf verschiedenen Anfragen erhielt ich kurz gefasst folgende Aussagen:

- das Länderministerium ist keine Fachbehörde führ die Beurteilung der (Gleich)wertigkeit des PhDr. Zu einem deutschen Dr.. Maßgeblich sei die Bewertung in ANABIN (http://www.anabin.de). Hierzu muß man wissen, dass ANABIN vom hess. Ministerium, der KMK, Österreich und Luxemburg „betreut“ wird!
- Die KMK sagt, wir geben nur Empfehlungen und das Ministerium muß entscheiden!

Um die „Aussagekraft“ von ANABIN beurteilen zu können, muß man sich die Aussagen zum tschechischen PhDr. mal ansehe und wissen, dass sich hier die gleichen gesetzlichen Regelungen verbergen (war ja mal ein Land!)

In ANABIN steht zum PhDr. = Berufsdoktorat = Magisterebene. Meine Hinweise, dass dies nicht dem slowakischen Hochschulgesetz entspricht, wurden ohne Begründung als falsch und unzutreffend bezeichnet.

Die KMK und das hess. Wissenschaftsministerium behaupten, dass der PhDr. Nicht in einem wissenschaftlichen Promotionsverfahren erlangt wird und nicht mit einem deutschen Doktor vergleichbar sein.

Nun betrachten wir einmal das Verfahren zur Erlangung eines slowakischen PhDr.
Voraussetzung ist ein Magister(Hochschul)-Abschluss oder ein besonders guter FH-Abschluss.. Also die gleichen Voraussetzungen wie bei einer Promotion an einer deutschen Universität!
Es muß eine Dissertation (Rigorose-Arbeit) angefertigt werden, die öffentlich zu verteidigen ist. Weiterhin wird der Doktorand in zwei weitere Fächer mündlich geprüft. Also auch hier ein mit einer deutschen Promotion vergleichbares Verfahren!

Die in der Diskussion immer wieder gebrachten Begriffe „Vergleichbarkeit mit einem deutschen Doktor“ und „Wissenschaftlichkeit“ sind subjektive Begriffe.

Ist denn eine statistische Auswertung von 60 Seiten einer deutschen Promotion zur Erlangung eines Dr. med. „wissenschaftlich“, oder ist eine solche Doktorarbeit (die an einigen Universitäten mit einer 15 min. Präsentation ohne Prüfung in weitern Fächern als Verteidigung läuft) vergleichbar mit dem Aufwand für einen Dr.-Ing. oder Dr. rer. nat ?

Welche Kompetenz hat ein Wissenschaftsministerium oder die KMK solche eine Aussagen zu treffen?
In diesem Zusammenhang muß man sich mal durchlesen, welche Anforderungen an einen angeblich mit einem deutschen Doktor „vergleichbaren“ slowakischen PHD betrachten. Hier kommt man sehr schnell dazu, das dieser slowakische PHD einem Dr. habil. Vergleichbar ist!

Österreich, als am ANABIN beteiligtes Land, führt in seinem Abkommen mit der Slowakei den PhDr. explizit in der „Doktorebene“ auf!
Nur MUDr. Und MVDr. , als Beruftsdoktorate sind in der „Magisterebene“ aufgeführt.

Betrachtet man noch, dass da EUGH und Bundesverwaltungsgericht den Wissenschaftministerien die Prüfung der Vergleichbarkeit europäischer Grade ausdrücklich untersagt hat, so muß man sich schon über die Aktivitäten der betreffenden Stellen wundern. Nach diesen Urteilen ist nur die Rechtmäßigkeit des Verfahrens (ordentliche anerkannte UNI, persönliche Voraussetzungen usw.) zu prüfen!

Nun möchte ich auch die Eingangs erwähnte Möglichkeit der Anerkennung oder Erweiterung der slowakischen Arbeit durch eine deutsche UNI nach Art. 4 des Abkommen zurückkommen.
Mehr als 10 Universitäten habe ich diesbezüglich angeschrieben und mußte feststellen, dass das Abkommen unbekannt war. Nach Übersendung der Unterlagen (Abkommen) wurde oft behauptet, dass der PhDr. mit Herkunftsangabe zu führen sein (was falsch ist und auch nicht in der Zuständigkeit der Uni liegt). Also wiederum Aufklärungsarbeit.
Die überwiegende Anzahl der angefragten UNIs haben sich um eine Aussage / Entscheidung gedrückt, in dem sie auch ihre Promotionsordnungen verwiesen. Dort steht, dass eine bereits erfolgreich abgeschlossene Dissertation nicht noch einmal eingereicht werden kann!
Zwei Universitäten (Bayreuth und Regensburg) bestätigten mir, dass sie meinen slowakischer PhDr. im Falle einer beabsichtigten Habilitation selbstverständlich anerkennen würden !!

Also wo liegt das Problem?

Das Problem liegt meiner Meinung nach in den Aktivitäten einiger Promotionsberater, die nach meiner Kenntnis sich im legalen Rahmen bewegen – also kein Titelkauf oder Titelhandel.
Dies scheint einigen Leuten ein Dorn im Auge zu sein und statt zu versuchen hier rechtlich gegen unseriöse Promotionsberater vorzugehen, wird der Frust auf die Absolventen verlagert wie in meinem Fall durch eine Anzeige des hess. Wissenschaftsministeriums bei der Staatsanwaltschaft.

Die Staatsanwaltschaft hat im Dezember das Verfahren, mit Zustimmung des Gerichtes, entgegen des Wunsches des hess. Wissenschaftsministeriums, eingestellt.

In der Einstellung wird ausdrücklich daraufhingewiesen, dass es sich hier nicht um einen strafrechtlichen Tatbestand handelt, sondern ggfls. um eine verwaltungsrechtliche Angelegenheit. Wie ich aus dem hess. Wissenschaftsministerium erfahren konnte, soll der KMK-Beschluss in 2006 umgesetzt werden! Warum also die Anzeige ? Ein Schuft wer bösses denkt.

Zusammengefaßt:

Ich führe meinen PhDr. als Dr.
Mein PhDr. ist als Dr. im Ausweis eingetragen.

viele Grüße

Udo

Mail: info@igg-ad.de

Total egal

Anerkennung PhDr.

Ungelesener Beitrag von Total egal »

Hallo liebe PhDr. Gemeinde. Die Diskussion ist ja schon sehr ausführlich gewesen! Mein Tipp:

Ruft doch mal in Bayern im Staatsministerium für Wissenschaft (http://www.stmwfk.bayern.de) an. Dort wird man echt sagen, dass der PhDr. vermutlich ab Juni/Juli 2006 als "Dr." geführt werden kann.
Auskunft gibt hier z.B. Herr Radlinger.

In NRW könnte Ihr beim Ministerium für Innovation anrufen. (http://www.innovation.nrw.de) Dort ist die Führung des PhDr. als "Dr." seit dem 09.01.2006 möglich. Auskunft gibt hier z.B. Herr Floßdorf.

Mehr gibt es zu diesem Thema nicht zu sagen. Wer den Ministerien nicht glaubt...dem ist dann nicht mehr zu helfen!

Matthias

Ziel erreicht

Ungelesener Beitrag von Matthias »

Hallo Udo und alle anderen Mitstreiter,

danke für Dein großes Engagement in Sachen PhDr. :action:

Inzwischen scheint sich unsere Rechtsaufsicht in Deutschland durchzusetzen. Schließlich handelt es sich nachweislich um eine ordentliche Promotion an einer ordentlichen Universität eines EU-Staates.

Es ist auch problemlos ohne Promotionsberater möglich in der Slowakei ordentlich zu promovieren.

Guckt mal bspw. unter http://www.fm.uniba.sk/en/ und dann unter Department for International Relations:

PhDr. Viera Bennárová ist eine gute Ansprechpartnerin, wenn es um Promotionen an der Comenius Universität in Bratislava geht. Und das tolle ist, Bratislava liegt nur 50km östlich von Wien und ist somit aus ganz Deutschland problemlos mit Billigfliegern (z.B. Air Berlin) zu erreichen, denn um Präsenzphasen kommt man bei einer ordentlichen Promotion nicht herum.

Gruß

Matthias

:dance: :D

Ilka77

Ungelesener Beitrag von Ilka77 »

Hallo Matthias,

ich habe auch in Hamburg studiert und nun meinen Wohnsitz hier...Ist in Hamburg der PhDR bzw. JUDr auch also "Dr." führbar ? oder hat hamburg eine andere Auffassung als Berlin, Hessen etc ?

Matthias

Führung PhDr. als Dr. in Hamburg

Ungelesener Beitrag von Matthias »

Hallo Ilka,

genau die gleiche Frage habe ich mir auch gestellt. Da das Führen des PhDr. als Dr. allein von der Umsetzung der beiden vielzitierten KMK- Beschlüsse aus 2000 und 2001 im Landesgesetz abhängt, habe ich mich bei der hamburger Wissenschaftsbehörde über die Umsetzung in Landesrecht erkundigt. Hier die Antwort:

"Sehr geehrter Herr ...,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Der KMK-Beschluss vom 14.4.2000 ist durch § 69 HmbHG vom 18.7.2001, der KMK-Beschluss vom 21.9.2001 durch Allgemeinverfügung vom 24.11.2003 in Hamburgisches Landesrecht umgesetzt worden.
Sie finden das gesamte Hamburgische Landesrecht im Internet unter http://hh.juris.de/start.htm

Mit freundlichen Grüßen
Sabine Neumann

Pressesprecherin Wissenschaft
Behörde für Wissenschaft und Gesundheit
Freie und Hansestadt Hamburg
Hamburger Straße 37
22083 Hamburg"

Somit ist es kein Problem, den PhDr. als Dr. in Hamburg zu führen, da es sich ja nachweislich um ein wissenschaftliches Promotionsverfahren an einer international anerkannten Universität handelt.

Viele Grüße

Matthias

:D

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Michal
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Ungelesener Beitrag von Michal »

Hallo!

Abschweifend von Eurer Diskussion würde es mich einmal interessieren, was einen Menschen dazu bewegt, solch einen Aufwand zu treiben, um sich dann mit einem auf zumindest sehr umstrittenem Weg "erkauften" Doktortitel schmücken zu können ?

Ich möchte niemandem zu nehe treten, aber fühlt man sich mit dem Vorsatz "Dr." dann besser ?


Ich meine dies in keiner Weise böse, noch möchte ich jemandem irgendetwas streitig machen oder Ähnliches, es interessiert mich ganz einfach wirklich.

Gruß Michal

Talent

Ungelesener Beitrag von Talent »

Hallo zusammen,

heute möchte ich mich nach langer Abstinenz auch mal wieder zu Wort melden.

@Michal

Ich gehe mal davon aus, dass Sie sich nicht richtig über die Thematik informiert haben und deshalb eine absolut inkompetente Frage stellen.

Nochmal: Der Titel PhDr. ist nicht erkauft!!!!!!! Sie müssen über eine entsprechende Vorbildung verfügen (Abitur, abschlossenes Studium) um ein Promotionsverfahren an der CU oder auch sonst wo aufnehmen zu können.

Weiterhin müssen Sie eine ganz normale Dissertation schreiben, Prüfungen bestehen (in Deutschland nicht!!) und zum Ende Ihre Dissertation im Rigorosum mündlich verteidigen. Und wenn Personen glauben das man diese mündliche Prüfung immer besteht - weit gefehlt!!
Wenn man dieses Promotionsverfahren mit einigen in Deutschland vergleicht, dann wird man erkennen das dort teilweise mehr verlangt wird als in unseren Landen!! (Medizin: 40 Seiten und gut ist, Jura: 80 Seiten und...,willkommen Herr Dr. jur.!!!!) Habe ich selber im Bekanntenkreis erlebt!

Ob nun manche über einen Promotionsberater gehen (weil Sie vielleicht zuviel Geld haben) oder aber den direkten Weg gehen - niemand kauft diesen Titel!! Es handelt sich um einen anerkannten Dr.-Grad der auch in Deutschland in naher Zukunft akzeptiert wird und damit die immer noch geltenden Hitlerschen Gesetze endlich entmachtet werden.

Zu Ihrer Frage nach dem Sinn des Dr.-Titels. Tja, da sollten Sie Ihre Recherchen vielleicht mal bei Unternehmen wie Siemens starten. (Die zahlen nämlich einiges mehr wenn die zwei Buchstaben vor dem Namen stehen. Dann können Sie Ihre Nachforschungen im Bereich der kommenden Hochschulreformen fortsetzen - der kommende "Einheitsbrei" von Titeln wird die Übersicht stark erschweren und es immer schwieriger machen zu erkennen wer wirklich studiert hat oder wer sich einen MBA in China (Kurs dauert 4 Wochen und kostet 25.000 €) erkauft hat. Hier stimmt das Wort! Tja und letztendlich ist es natürlich eine gesellschaftliche Frage: In Deutschland machen nicht nur Kleider Leute, sondern eben auch Titel.

Also nix für ungut, aber so ist es nunmal.


@ ALL

Nun eine Frage von mir an die Allgemeinheit. Das der Titel PhDr. bald als Dr. vor dem Namen komplett legal und anerkannt führbar sein wird scheint ja in greifbarer Nähe, aber wie sieht es denn mit dem Zusatz aus?

In Deutschland wird doch kein Dr. ohne Angabe der Fachrichtung vergeben. Sei es nun der "geschenkte" Dr. med. oder der Dr. rer. pol ......

Wie ist das zukünftig bei dem Dr.-Grad (PhDr.) geregelt ?? Ich selber mache meinen am Institut für Management an der CU. Erhalten werden ich ja den "übersetzten" Titel - Doktor der Philosophie.

Wie ist das dann? Dr. rer. pol /Dr. rer. oec ????? Oder nur Dr. (wo wäre da der Sinn ) oder aber wäre das dann ein Dr. phil. ????


Wie seht ihr das?? In Österreich wird der PhDr. bspw. als Dr. rer. soc. oec. anerkannt und ist als solcher auch führbar.

Danke für Eure Antworten.

Viele Grüße Talent

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Michal
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Ungelesener Beitrag von Michal »

Hallo TALENT!

Danke für die Antwort - es ist einiges klar geworden. Ich gebe zu, habe die teils riesigen Berichte in diesem Thread nicht alle im einzelnen verfolgt, jedoch stand zum Anfang dieser Diskussion schon der Unterton "erkauft" im Raum - am Rande der Legalität und nach Ansicht einiger Schreiber hier acuh abgezockt durch dubiose "Vermittler".

Wie bereits erwähnt, ich wollte niemandem hier zu nahe treten - ich fasse kurz zusammen:

In der Slowakei ist es (vermutlich deutlich billiger (oder schneller??)) möglich, einen Doktortitel zu bekommen (ich vermeide bewusst das Wort "erwerben"), auch wenn der verliehene Titel aufgrund der deutschen Bürokratie oder verkrusteter Gesetzgebungen und Ansichten Probleme bereiten kann, in Deutschland anerkannt zu werden.

Korrekt ?

Gruß Michal

Talent

Ungelesener Beitrag von Talent »

Hallo liebes Forum,

@ Michal

Ich wollte Dich ebenfalls nicht angreifen, aber es sollte schon bei der Wahrheit bleiben.

Das Geld das Du bezahlst sind reine Studien- und Prüfungsgebühren. Ist in Deutschland in der Höhe nicht üblich (noch nicht :-)) ist aber dort - wie in vielen anderen Ländern auch vollkommen normal.

Die Anerkennung war bisher teilweise umstritten, das ist richtig. Die fehlende Anerkennung basierte jedoch auf keinen objektiven Annahmen. Voraussetzung für die Anerkennung einer ausländischen Promotion sind folgende Punkte:

- anerkannte Uni (Ist bei der CU gegeben - siehe http://www.anabin.de = H+)
- Eigenständige und wissenschaftlich/forschende Erstellung einer Dissertation
- Verteidigung der Arbeit in einem Rigorosum (mündliche Verteidigung)
- EU-Mitgliedsland (dann Titelführung ohne Länderzusatz möglich)

Alle diese Punkte sind bei der CU erfüllt und leider - aus was für Gründen auch immer - stellte sich der deutsche Staat (nicht alle Bundesländer) gegen eine Führung des Titels als Dr.!
Doch diesen Fehler will und wird man im Laufe dieses Jahres korrigieren. Ist denke ich auch höchste Eisenbahn - die Glaubwürdigkeit Deutschlands wurde teilweise schon massiv angezweifelt. (Alle Länder der Welt erkennen diesen Titel als Dr. an)

So das soll's gewesen sein.

Viele Grüße

Talent

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