Frage zum Erwerb der slow. Staatsbürgerschaft

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sasiwa
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Frage zum Erwerb der slow. Staatsbürgerschaft

Ungelesener Beitrag von sasiwa »

Hallo,

ich hätte folgende Fragen zur slowakischen Staatsbürgerschaft:

Die Online-Informationen zur doppelten Staatsbürgerschaft sind verwirrend: geht es jetzt, 2018, überhaupt, sie zu erhalten, oder geht es nicht?
Hintergrund: Mein Vater (deutsche Staasbürgerschaft) möchte diese beantragen, aber vorher müsste er natürlich wissen, ob es überhaupt Sinn macht...

Nächste Frage: Welche Voraussetzungen gibt es? Wir reden von einem Geburtstag im Jahre 1942, in der Geburtsurkunde steht, Geburtsort: Rakusy, slowakische Republik.

Nächste Frage: Wenn er sie bekommt, kann ich sie als Tochter dann auch beantragen (und die deutsche behalten)?

Danke für Eure Hilfe,

Grüße
Simone

happenz
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Re: Frage zum Erwerb der slow. Staatsbürgerschaft

Ungelesener Beitrag von happenz »

Hallo sasiwa,
ich glaube, Voraussetzung ist immer, dass man in der Slowakei lebt.
Sonst müsste dein Vater zuerst ein Status als, "Auslandslowake" beantragen, was viele Gleichstellugsrechte bedeutet, betrefend Aufenthalt, Studium, Arbeit usw. Ob dass aber wirklich etwas bringen würde, wenn du sowieso EU Staatsbürgerschaft hast?
Kinder, deren Eltern/teil slowakische Staatsbürger sind, dürfen Doppelstaatsbürgerschafen haben.
Vielleicht direkt beim Konsulat fragen?

sasiwa
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Re: Frage zum Erwerb der slow. Staatsbürgerschaft

Ungelesener Beitrag von sasiwa »

Hallo happenz,

danke für Deine Antwort, aber die Staatsbürgerschaft ist eigentlich nie an die Frage des Wohnortes gebunden, oder meinst Du nur die Neuausstellung des Passes quasi?
Ich denke er hat sie ja nie abeglegt, also braucht er sie im engeren Sinne eigentlich gar nicht beantragen, sondern nur einen Pass...??

Hm, irgend jemand müsste das doch wissen.
Liebe Grüße
S.

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Armin
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Re: Frage zum Erwerb der slow. Staatsbürgerschaft

Ungelesener Beitrag von Armin »

Hallo sasiwa,

bis 2014 war es in Deutschland ja so, dass man nur eine Staatsangehörigkeit haben durfte (bis auf Ausnahmeregelungen). Schwer vorstellbar, dass dein slowakischer Vater unter eine Ausnahmeregelung gefallen ist. Insofern müsste er seine slowakische Staatsangehörigkeit eigentlich abgegeben haben, als er die deutsche Staatsangehörigkeit beantragt hat. Also müsste er die slowakische erst wieder beantragen. Hierfür ist dann erstmal das slowakische Staatsbürgerschaftsgesetz entscheidend, ob das aktuell möglich ist.

Siehe auch:
https://www.mzv.sk/web/berlin-de/slowak ... ehorigkeit

Zusammengefasst ist das ein eher seltener Fall, den du wie happenz vorschlägt, bei dem für dein Gebiet zuständigen Konsulat oder in der Konsularabteilung der Botschaft klären solltest, wenn du eine rechtssichere Aussage erhalten willst.

Gruß
Armin

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