KFZ Zulassung

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Tatramann
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KFZ Zulassung

Ungelesener Beitrag von Tatramann »

Ahoj,

hat jemand bereits Erfahrung bei der Zulassung seines PKWs in der Slowakei bzw. bei der Überführung eines Autos von Deutschland in die Slowakei? Vielleicht kann mir sogar jemand mit einigen Paragraphen oder Verordnungen weiterhelfen, denn ich erhalte hier unterschiedlichste Auskünfte oder mir wird mitgeteilt, daß ich als Ausländer kein Fahrzeug in der Slowakei zulassen kann und das Auto weiterhin auf deutschen Kennzeichen zu fahren habe.
Mal heißt es, daß ich das Fahrzeug mit Überführungskennzeichen einführen muß, weil die slowakischen Behörden den Fahrzeugschein nicht einziehen können und die Abmeldung nicht im Fahrzeugbrief vermerken können.
Eine Behörde sagt mir, daß das COC Dokument übersetzt werden muß (mit Beglaubigung), die andere, daß dies nicht erforderlich sei.
Mir wurde auch mitgeteilt, daß eine Übersetzung eines Kaufvertrages (der Wagen ist in Deutschland auf den Namen meiner Eltern zugelassen), der vor einem Notar unterzeichnet wurde, vorliegen muß.
Ich bin für jede Hilfe dankbar.

Tatramann

PS: Ja, ich habe eine solche Frage bereits früher in Zusammenhang mit einem Motorrag gestellt. Doch leider haben mir böse Menschen die Maschine gestohlen, bevor ich mich ernsthaft mit Zulassungsfragen in der Slowakei beschäftigen konnte.

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rudi50
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Ungelesener Beitrag von rudi50 »

Hallo Tatramann

das COC dokument ,Kaufvertrag,und Kraftfahrzeugbrief muss alles Übersetzt werden in die slowakiche sprache.und muß beglaubigt werden auch euro3 muß der wagen haben und nicht älter alls 10 jahre sonst gibt es bei der Polizei keine zulassung.

und du mußt einen wohnsitz hier haben die leute die ich kenn haben auch immer ein überführungs kennzeichen.der spass kostet dich 10000SK für die neuen Papiere plus übersetzung eine seite 500SK plus numern schild ca.1600SK und eine neue Hauptuntersuchung ist fällig. :o

PS: ist aber nicht so komplieziert :schock:
ich habe mein auto aus den USA mit gebracht das war viel schlimmer :heul:



viel spass rudi :lol:
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ralf_mueller
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Ungelesener Beitrag von ralf_mueller »

Hallo Tatramann,

am besten Du führst das KfZ mit Zollkennzeichen in die Slowakei ein. Entscheidend ist aber, dass Du über eine Aufenthaltsgenehmigung verfügst und somit über die ID-Card. Du benötigst zudem eine übersetzte und beglaubigte Kopie des KfZ-Briefs und des Kaufvertrages. Optimaler wäre es natürlich, das KfZ wäre bereits in Deutschland auf Dich zugelassen. Die Zulassung auf Deine Eltern könnte die Sache unnötig verkomplizieren.

Auch KfZ ohne COC bekommst Du entsprechend dem Gemeinschaftsrecht zugelassen:

http://europa.eu.int/eur-lex/lex/LexUri ... 1):DE:HTML

Sicherlich wird man Dir bei den Behörden versuchen das auszureden; der Einfachheit halber wendest Du Dich dann an die SOLVIT Stelle der Europäischen Kommission:

http://ec.europa.eu/solvit/site/index_de.htm

Apropos, am 25. Oktober 2005 wurde die Novelle des Gesetzes Nr. 582/2004 Slg. über örtliche Steuern verabschiedet, die ab dem 01. Dezember 2005 wirksam wurde und unter anderem auch Änderungen im Bereich der Kraftfahrzeugsteuer brachte. Zusammenhängend mit der neuen Bestimmung des Steuergegenstandes und des Steuerzahlers der Kfz-Steuer, werden auch die Entstehung und das Erlöschen der Steuerpflicht neu präzisiert. Die Steuerpflicht entsteht am Tag der Aufnahme der Fahrzeugsnutzung auch dann, wenn es sich um ein Fahrzeug handelt, dass in der Slowakei nicht zugelassen, jedoch in der Slowakei genutzt wird.

Liebe Grüße

Ralf

js1
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Ungelesener Beitrag von js1 »

ralf_mueller hat geschrieben:Hallo Tatramann,
Auch KfZ ohne COC bekommst Du entsprechend dem Gemeinschaftsrecht zugelassen:

http://europa.eu.int/eur-lex/lex/LexUri ... 1):DE:HTML

Sicherlich wird man Dir bei den Behörden versuchen das auszureden; der Einfachheit halber wendest Du Dich dann an die SOLVIT Stelle der Europäischen Kommission:

http://ec.europa.eu/solvit/site/index_de.htm

Ralf
Also ohne COC wirds schwer, wenn der Wagen nicht seit mindestens 1 Jahr im Ausland auf den Antragsteller persönlich zugelassen ist.
Mit dem EU-Recht nimmt es hier in der Slowakei das Ministerium für Verkehr, Post- und Fernmeldewesen noch nicht so genau.
Wegen der Zulassung meines PKW aus D habe ich mich fast 1 Jahr lang mit den Behörden hier herumgestritten. Sogar SOLVIT hat nichts erreichen können. Zum Schluß hat mir dann die Ausnahmeregelung im Gesetz geholfen, wonach eben ein PKW problemlos zugelassen wird, welcher seit mind. 1 Jahr im Ausland auf den Namen des Antragstellers zugelassen war.
Am Telefon wurde mir aber von Mitarbeitern des besagten Ministeriums bestätigt, daß Ihnen dieser Verstoß gegen EU-Recht bewußt ist.
Aus diesem Grund habe ich dann auch eine Beschwerde bei der EU-Kommission eingereicht, welcher auch stattgegeben wurde. Diese Mühlen mahlen aber leider äußerst langsam.

Falls der PKW ein COC hat, dann ist es egal auf wessen Name er zugelassen war. Wenn es auf den eigenen Namen war, ist es insofern einfacher, als daß dann Übersetzungen des Kaufvertrages entfallen.
In jedem Falle muß aber die Abmeldebescheinigung vorgelegt werden, ohne diese geht gar nichts. Und sämtliche Übersetzungen müssen beglaubigt sein.

Gruß
js1 aus Banská Bystrica
Zuletzt geändert von js1 am Di 22. Mai 2007, 17:38, insgesamt 1-mal geändert.
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ralf_mueller
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Ungelesener Beitrag von ralf_mueller »

Bei meinem E28, BJ 1985 hat das Argument rotes H-Kennzeichen und ein Kaufvertrag der natürlich mind. das Datum von vor einem Jahr trägt gegriffen. Zudem hilft es, wenn man den Entscheider in der Behörde, Herrn Kán, bei E-Mails an die SOLVIT Stelle in den Cc setzt. Der wird dann immer ganz nervös! ;-)

js1
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Ungelesener Beitrag von js1 »

Normalerweise halten sich die Behörden in dem Falle streng an die slowakischen Gesetze und darin steht, daß bei einer Zulassung von PKW ohne COC eine Homologisierungsprüfung erforderlich ist. Laut Gesetz ist keine Sonderregelung vorgesehen für Fahrzeuge, welche bereits in der EU zugelassen sind und eigentlich (laut EU-Vertrag) damit eine Zulassung für die gesamte EU haben, genauso wie alle anderen techn. Produkte auch.
Diese Homologisierungsprüfung findet aber nicht in der Slowakei statt, sondern in Ungarn und Polen und kostet so um die 50.000,- Sk.

Wenn allerdings das Fahrzeug bereits seit mehr als 1 Jahr im Ausland (nicht nur EU) auf Deinem Namen zugelassen war, dann wiederum greift diese Ausnahmeregelung im Gesetz und das Fahrzeug muß problemlos in der Slowakei zugelassen werden (bis auf paar wenige Ausnahmen, wie Rechtslenker, Abgasnorm und sowas). Kostet (glaube ich) 1.000,- Sk Anmeldegebühren + 2.000,- Sk Recyclingfond und techn. Überprüfung.
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ralf_mueller
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Ungelesener Beitrag von ralf_mueller »

Dieses Ammenmärchen wird offensichtlich jedem Westeuropäer aufgetischt. Dabei handelt es sich aber um reine Willkür, da eine generelle Verweigerung einer Betriebserlaubnis und einer Zulassung für ein Fahrzeug, dass vorher in einem anderen Mitgliedsstaat zugelassen war und eine Betriebserlaubnis erhalten hatte, mit der Begründung des Alters des Fahrzeuges definitiv unzulässig ist. Die Slowakei darf nur aus Gründen des Artikels 36 des EWG-Vertrages oder wegen zwingender Erfordernisse, die der Staat erläutern und rechtfertigen muss, die Erteilung verweigern.

Der Gerichtshof hat in seinem Urteil in der Rechtssache Schloh/Auto contrôle technique, ausgeführt, dass technische Untersuchungen Formalitäten sind, die die Zulassung eingeführter Fahrzeuge erschweren und verteuern und somit Maßnahmen mit gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Beschränkung im Sinne von Artikel 30 des Vertrags darstellen. Derartige Formalitäten können jedoch nach Artikel 36 zum Schutz der Gesundheit und des Lebens von Menschen gerechtfertigt sein, wenn die betreffende technische Untersuchung zur Erreichung des verfolgten Ziels nachweislich erforderlich ist und weder ein Mittel zur willkürlichen Diskriminierung noch eine verschleierte Beschränkung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten darstellt.

Zudem hat der Gerichtshof bemerkt, dass die technische Untersuchung eingeführter Fahrzeuge dann nicht nach Artikel 36 des Vertrags gerechtfertigt ist, wenn diese Untersuchung für im Inland hergestellte Fahrzeuge, die unter den gleichen Bedingungen zur Zulassung angemeldet werden, nachweislich nicht vorgeschrieben ist. Eine derartige Situation ließe nämlich erkennen, daß die streitige Maßnahme nicht wirklich zum Schutz der Gesundheit und des Lebens von Menschen erfolgt, sondern in Wahrheit eine willkürliche Diskriminierung im Handel zwischen Mitgliedstaaten darstellt. Daraus ergibt sich, dass die Mitgliedstaaten beim gegenwärtigen Stand des Gemeinschaftsrechts den materiellen Zustand eines vorher in einem anderen Mitgliedsstaat zugelassenen Fahrzeugs nur dann im Hinblick auf seine Zulassung überprüfen können, wenn eine solche Kontrolle unter gleichen Bedingungen auch für eine Zulassungsänderung eines in ihrem eigenen Hoheitsgebiet zugelassenen Fahrzeugs vorgenommen wird.

Wie bereits geschrieben hilft gegen die Willkür der slowakischen Behörden
SOLVIT (http://europa.eu.int/solvit/site/index_de.htm)!

SOLVIT befasst sich im Prinzip mit allen grenzüberschreitenden Problemen, die die fehlerhafte Anwendung von EU-Recht betreffen, zwischen einem Unternehmen oder einem Bürger (Privatperson) auf der einen Seite und einer Behörde auf der anderen.

Anlaufstelle in der Slowakei ist

Barbora SIKUTOVÁ
Úrad vlády SR
Inštitút pre aproximáciu práva
Nám. slobody 1/29,
SK - 81370 Bratislava
Tel. +421 2 572 95 610
Fax. +421 2 5441 3909
solvit@vlada.gov.sk

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Ungelesener Beitrag von js1 »

Ja, ja, ist schon klar.
Jedem normalen Mensch (der sich ein wenig mit EU-Recht und gemeinsamen Markt befaßt) ist das klar. Auch der slowakischen Regierung ist das klar (laut dem Telefonaten, die ich mit dem Ministerium führte). Aber daran gehalten wird sich seitens der slowakischen Regierung trotzdem nicht (siehe Gesetz 725/2004). Und das ist maßgeblich für die Arbeit der slowakischen Zulassungsbehörden.
Und genau aus dem Grunde läuft z.Z. ein Ermittlungsverfahren der Europäischen Kommission gegen die Slowakei.

Wenn PKW ohne COC zugelassen werden, dann nur aufgrund der von mir genannten Ausnahmeregelung in dem Gesetz. Und auch das nur aufgrund meiner Eingabe an SOLVIT und an die Europäische Kommission.
Laut dem Gesetz 725/2004 gilt diese Ausnahmeregelung nämlich nur für slowakische Staatsbürger und man wollte bei der slowakischen Regierung zunächst nicht akzeptieren, daß in der Slowakei wohnhafte EU-Bürger die gleichen Rechte haben wie slowakische Staatsbürger.
Nach fast 1 Jahr hin und her hat man erst einmal wenigsten das akzeptiert und danach wurde mein PKW hier zugelassen.
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ralf_mueller
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Ungelesener Beitrag von ralf_mueller »

Ja, war bei mir ähnlich! Da das Auto in Deutschland noch nicht auf Tatramann zugelassen ist, erfolgte mein Hinweis auf das rote H-Kennzeichen, unter dem man in Deutschland mehrere Autos fahren kann, ohne dass es im KfZ-Brief der jeweiligen Autos vermerkt wird. So sollte es wie bei uns auch funktionieren und nicht noch ein zusätzliches Jahr dauern! ;-)

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Ungelesener Beitrag von js1 »

Wenn das Fahrzeug von @Tatramann ein COC hat, dann ist die slowakische Zulassung kein Problem.
Nur, wenn es nicht seit mind. 1 Jahr auf seinen Namen zugelassen war, muß er DPH (Mwst) bezahlen. Denn damit gilt das als Import.
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