Hallo,
ich habe verbindliche Zusage vom zuständigen AMT für NRW, dass der große Dr. PHD in Slowakei und anderen Ländern annerkannt und uneingeschränkt als Abkürzung in Deutschland als Dr. geführt werden darf. Der PHDDr. darf nicht als Dr. gefhrt werden, sondern muss in originaler Form geführt werden. Jedoch darf man sich nicht als Dr. zu erkennen geben.
WIchtig für alle
LG
Zusage vom AMT
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Re: Zusage vom AMT
@ bendedimya
Zunächst mal Willkommen hier im Forum!
Die Aussage ist unstrittig, die Führbarkeit des PhD. als "Dr." in Deutschland ist uneingeschränkt möglich, auch die Haltung von NRW, was den PhDr. angeht, wurde bereits im Forum ausführlich erörtert.
Noch eine Bitte: keine identischen Beiträge über mehrere Threads streuen.
Zu Deiner Frage nach dem PhD., der Forumsteilnehmer "Jeef Koper" hat in einem anderen Thread Tipps per Privatnachricht angeboten.
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- slowo
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Re: Zusage vom AMT
bendedimya hat geschrieben: (...). Der PHDDr. darf nicht als Dr. gefhrt werden, sondern muss in originaler Form geführt werden. Jedoch darf man sich nicht als Dr. zu erkennen geben.
Also, nochmal zum Mitschreiben: In Bayern ist der ..Dr.=Dr. wenn das Promotionsverfahren vor dem 1.9. 2007 datiert war. Dies nur zur Erinnerung. In Berlin gilt eine ähnliche Regelung. Die Passeintrags-Geschichte hat damit nichts zu tun, das nur als Randbemerkung.
slowo