Politisches System

Politisches System der Slowakei

Die Slowakei ist ein demokratischer Staat nach westlichem Muster mit Gewaltenteilung. Alle Bürger sind vor dem Gesetz gleichgestellt, ohne Unterscheidung zwischen Nationalität, Religion, politischer Gesinnung und Geschlecht. Ein Verfassungsgericht hütet die Verfassung.

Der Präsident der Slowakei

Der Präsident ist das Staatsoberhaupt der Slowakischen Republik. Er ist im Gegensatz zu dem Bundespräsidenten mit mehr Rechten ausgestattet und hat in Krisenzeiten mehr Befugnisse. Ansonsten hat er aber wie der Bundespräsident eher repräsentativen Charakter. Der Präsident ernennt formell den Ministerpräsidenten, die Regierungsmitglieder und den Präsidenten des Verfassungsgerichts. Außerdem beruft er Rektoren und Professoren der Hochschulen und ist Oberbefehlshaber des Militärs.

Der Präsident wird seit 1999 vom Volk für fünf Jahre gewählt und kann nur dann mit einer Dreifünftelmehrheit vom Parlament abgesetzt werden, wenn er dem politischen System oder der territorialen Integrität der Slowakei Schaden zufügt. Die Direktwahl des Präsidenten wurde durch eine Verfassungsänderung ermöglicht, nachdem es 1998 zu schweren innenpolitischen Streitigkeiten zwischen der Regierung Mečiar und den Oppositionsparteien kam, da insgesamt 10 Versuche einer Präsidentenwahl scheiterten und das Präsidentenamt lange vakant war. Nach zwei Amtsperioden muss der Präsident sein Amt niederlegen. Von dieser Regelung war zum ersten Mal Ivan Gašparovič (2014) betroffen.

Die Regierung der Slowakei

Die Regierung der Slowakei ist das höchste Organ der exekutiven Gewalt. Sie besteht aus dem Ministerpräsidenten, mindestens einem Stellvertreter und den Ministern. Der Ministerpräsident bestimmt die Zahl seiner Stellvertreter. Die Regierung wird auf der Grundlage der Parlamentswahlen von einem Politiker gebildet, den der Präsident bestimmt und der nicht der siegreichen Partei angehören muss. Während der Amtszeit in der Regierung ruht das Abgeordnetenmandat der Regierungsmitglieder im Parlament.

Der Nationalrat (Parlament) der Slowakei

Der Nationalrat billigt die Zusammensetzung der Regierung und kann einzelne Mitglieder der Regierung oder die Regierung als Ganzes absetzen. Er ist das verfassungs- und gesetzgebende Organ und kann Gesetzesänderungen mit Dreifünftelmehrheit verabschieden. Der Nationalrat wählt alle Richter und legt dem Präsidenten einen Vorschlag zur Ernennung des Generalstaatsanwaltes vor. Ansonsten hat das slowakische Parlament ähnliche Befugnisse wie das Bundesparlament. Das slowakische Parlament hat 150 Sitze. Wahlberechtigt sind alle Bürger ab 18 Jahre, derzeit rund 3,5 Mio. Slowaken. Gewählt wird in allgemeinen, direkten und demokratischen Wahlen im Verhältniswahlrecht. Das passive Wahlrecht besitzt jeder Slowakei ab 21 Jahre. Die Ergebnisse der Parlamentswahlen sind die Grundlage für die Bildung der Regierung. Das Parlament wird für vier Jahre gewählt.

Politologen sehen in der Tatsache, dass das Misstrauensvotum einer einfachen parlamentarischen Mehrheit einen Minister zum Rücktritt zwingen kann, die Ursache für eine latente Instabilität des politischen Systems. So werde der Opposition die Möglichkeit gegeben, durch den Sturz einzelner Minister die gesamte Regierung ins Wanken zu bringen. Das Gerangel um Finanzminister Ivan Mikloš zu Beginn des Jahres 2004 zeigt die Anfälligkeit des slowakischen Systems.