Einreisebestimmungen

Einreise in die Slowakei

Pass- und Einreisebestimmungen

Seit 21.12.2007 gibt es zwischen der Slowakei und den übrigen Staaten des  Schengener Abkommens, also an den Grenzen zwischen der Slowakei mit Polen, Tschechien, Österreich und Ungarn keine Grenzkontrollen mehr. An den Grenzen zur Ukraine ist dagegen mit verschärften Kontrollen zu rechnen. Seit Ende März 2008 entfielen auch die Kontrollen an den Flughäfen.

Seit 13.10.2006 gelten die folgenden Bestimmungen: Zur Einreise in die Slowakei benötigen EU-Bürger für einen maximal 90 Tage dauernden Aufenthalt einen Reisepass oder einen Personalausweis, der während der gesamten Aufenthaltsdauer gültig ist. Innerhalb von drei Werktagen muss sich der Reisende bei der örtlich zuständigen Polizeidienststelle melden, um den Beginn, den Ort und die voraussichtliche Dauer des Aufenthaltes anzugeben. Dies gilt, wenn sich der Reisende mindestens 10 Tage im Land aufhält und sofern die Meldepflicht nicht dem Vermieter oder Unterkunftsgebenden obliegt (z.B. Hotel). Diese Bestimmungen sind auch unabhängig von den nicht mehr bestehenden Grenzkontrollen.

Bei längeren Aufenthalten (länger als 90 Tage) muss sich der Reisende auf jeden Fall persönlich bei der örtlichen Polizeidienststelle melden. Dort benötigt der Reisende dann ein gültiges Reisedokument, eine Bestätigung über die Unterkunftsgewährleistung sowie 3 Fotografien. Innerhalb von 30 Tagen nach der Anmeldung bekommt der Reisende eine Identifikationskarte mit Foto ausgehändigt. Das Dokument über den ständigen Aufenthalt gilt zunächst 5 Jahre. Nach Ablauf dieser Frist stellt die Polizeidienststelle ein neues Dokument aus, das dann 10 Jahre gültig ist. Personen, die sich längerfristig (über 90 Tage) in der Slowakei aufgehalten haben, müssen die Beendigung des ständigen Aufenthaltes schriftlich der zuständigen Polizeidienststelle melden.

Nicht-EU-Bürger benötigen unter Umständen ein Visum. In der Regel genügt ein Visum, das von einem der Schengen-Staaten ausgestellt wurde oder eine Aufenthaltserlaubnis von einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). Alle hier nicht genannten Fälle und weitere Hinweise entnehmen Sie bitte den Seiten der Slowakischen Botschaft und/oder des auswärtigen Amts.

Auto-Papiere

Neben Führerschein und Fahrzeugschein ist die Mitnahme der grünen Versicherungskarte erforderlich, da diese bei Schadensfällen verlangt wird. Fahrer von Dienst-Kraftfahrzeugen benötigen eine Ermächtigung des Halters. Achtung bei Karosserieschäden: Sollten Sie in der Slowakei in einen Unfall verwickelt werden, so lassen Sie sich an der Unfallstelle von der Polizei eine Schadensbestätigung ausstellen. Weist Ihr Fahrzeug bereits vor der Einreise sichtbare Schäden an der Karosserie auf, so lassen Sie sich diese bei der Einreise an der Grenze bestätigen. Bei der Ausreise müssen Sie die Bestätigung gegebenenfalls wieder vorlegen.

Die Slowakei ist wegen internationaler Abkommen verpflichtet, alle gängigen deutschen Führerscheine anzuerkennen. Dazu gehören auch die Führerscheine aus der ehemaligen DDR. Wer sicher gehen will, kann zur Vermeidung von Problemen, Führerscheine, die älter sind als der rosa EU-Führerschein (Ende der 80er Jahre) gegen neue nationale Führerscheine austauschen oder einen internationalen Führerschein mitführen.

Autobahn-Vignette

Autobahnen (mit «D» gekennzeichnet) und Schnellstraßen («R») dürfen in der Regel nur mit Vignette befahren werden. Die Autobahn-Vignette erhalten Sie an der Grenze, an grenznahen Tankstellen in Bratislava oder an den Mautstrecken und in Postämtern (siehe auch «Autofahren in der Slowakei»).

Bargeldein- und -ausfuhr

Die Landeswährung darf unbegrenzt eingeführt werden. Ab 5.000 Euro muss die eingeführte Menge deklariert werden. Die Ausfuhr ist bis zur deklarierten Menge gestattet. Bei Fremdwährung gelten die gleichen Bestimmungen.

Zollbestimmungen

Die Slowakei ist seit dem 1.5.2004 Mitglied der Europäischen Union. Damit gelten für Ein- und Ausreise weitgehend gleiche Zoll-Bestimmungen wie für die alten EU-Staaten. Die Zollkontrollen an der Grenze entfallen mit dem EU-Beitritt weitgehend, mit dem Beitritt zum Schengener Abkommen entfallen auch die Grenzkontrollen. Zollkontrollen sind aber weiterhin überall im Land möglich. Besonders im grenznahen Bereich muss – wie überall in der EU – mit mobilen Kontrollen gerechnet werden.

Zudem sind einige Ausnahmen von der Zollfreiheit zu beachten. Beispielsweise der Reimport von Neuwagen bis 6000 km Fahrleistung. Beim Neuwagenkauf bezahlt der Käufer die Steuern im Bestimmungsland, also dort, wo der Wagen gefahren wird.

Ab 1. Januar 2009 entfallen die bisherigen Beschränkungen beim Warenverkehr (200 Zigaretten etc.). Zu beachten ist, dass verbrauchssteuerpflichtige Waren wie Tabak oder Spirituosen auch innerhalb der EU nur beschränkt eingeführt werden dürfen.

Die EU-Beschränkungen:

  • 800 Zigaretten oder 400 Zigarillos oder 200 Zigarren oder 1 kg Rauchtabak
  • 10 Liter Spirituosen und
  • 20 Liter Mixgetränke und
  • 90 Liter Wein (davon max. 60 Liter Sekt) und
  • 110 Liter Bier und
  • 10 kg Kaffee

Bei größeren Mengen muss der private Gebrauch nachgewiesen werden. Bei Kraftstoffen gilt folgende Regelung: Es darf der Tankinhalt des Fahrzeugs plus ein Reservekanister bis 20 Liter Menge ausgeführt bzw. in andere EU-Staaten mitgenommen werden.

Für die gewerbliche Einfuhr gelten besondere Bestimmungen. In der Regel ist die Ware beim Finanzamt oder dem Hauptzollamt anzumelden und zu versteuern.

Wichtiger Hinweis

Die oben aufgeführten Bestimmungen können sich kurzfristig ändern. Trotz sorgfältiger Recherche der obigen Informationen kann es daher zu Abweichungen kommen. Aktuellste Hinweise erhalten Sie direkt bei der Slowakischen Botschaft.